Die Volkshochschule Bergisch Land soll ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche sein.
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland und basiert auf den Säulen Prävention und Intervention. Sexualisierte, psychische und physische Gewalt ist gesellschaftliche Realität. Missbrauch kann vor allem dort stattfinden, wo das Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird. Unserer Einrichtung ist das Wohlergehen, der Schutz und die Realisierung der Rechte von Kindern und Jugendlichen – insbesondere als Teilnehmende unserer Angebote oberstes Gebot. Die Volkshochschule Bergisch Land verurteilt jegliche Form von sexualisierender Gewalt sowie jegliche andere Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Sie setzt sich aktiv sowie präventiv für den Schutz von jungen Menschen in deren Einrichtung ein.
Das vorliegende Schutzkonzept soll zur Vorbeugung gegen sexualisierte, psychische, physische Gewalt dienen. Mit ihr zeigt die Einrichtung einerseits auf, welche Schritte zur Prävention unternommen werden und andererseits, wie mit Verdachtsfällen umgegangen wird.
Das gesamte Kinder- und Jugendschutzkonzept der VHS Bergisch Land finden HIER.“