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Leitlinien: Grundlegende Aufgaben und Ziele der Volkshochschule und des Volkshochschulzweckverbandes Bergisch Land

1. Die Volkshochschule

Die durch den Zweckverband getragene Volkshochschule ist die städtische Einrichtung der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsgesetz und erfüllt Ihren Auftrag nach diesem Gesetz. Ihr ausschließlicher Zweck ist die Erwachsenenbildung bzw. die Weiterbildung selbst.

Ihrem bildungspolitischen Auftrag entsprechend hält die Volkshochschule ein umfassendes Angebot vor, das alle im Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Bildungsbereiche berücksichtigt.

Ihrem öffentlichen und sozialen Auftrag folgend verhält sich die Volkshochschule im Spektrum demokratischer Positionen weltanschaulich und parteipolitisch neutral. Ihre Veranstaltungen stehen grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen.

Auf der Grundlage eines umfassendes Bildungsbegriffs betrachtet die Volkshochschule den Menschen in all seinen sozialen, kulturellen, beruflichen und privaten Lebensbezügen als Lernenden.

Die Volkshochschule zielt darauf ab, die Entfaltung der Persönlichkeit von Lernenden zu fördern und deren Kompetenzen zu erweitern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens zu stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen zu helfen.

Die Volkshochschule ist ein sozialintegrativer Faktor in ihrer Kommune und liefert einen Beitrag zur Gestaltung einer humanen, zukunftsfähigen Wissensgesellschaft. Darüber hinaus fördert sie die Begegnung von Menschen in interkulturellen Bezügen und die Gestaltung von Lebenszeit in und außerhalb der Erwerbstätigkeit.

Sie wirkt in der kommunalen Kultur- und Sozialpolitik, auf dem Arbeitsmarkt im Geschäfts- und Wirtschaftsleben nach europäischem Standard.


2. Der VHS-Zweckverband

Die Städte Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen sind in ihrer Größe, Struktur und geografischer Lage vergleichbar. Durch den von diesen drei Städten gebildeten Volkshochschulzweckverband soll folgendes erreicht werden:

  1. Der Zusammenschluss der drei Städte soll eine zentrale Aufgabenerledigung ermöglichen, die fachlich differenziert und qualitativ  hochwertig ist; sowohl in Bezug auf die erwachsenenpädagogische  Arbeit als auch auf den Verwaltungsvollzug.
  2. Die Begrenzung auf die drei Städte soll die Entwicklung  des Bildungsangebotes für den Bedarf in genau diesen drei Städten fördern.
  3. Im Ergebnis soll ein gleichmäßig verteiltes Bildungsangebot  in den drei Städten realisiert werden.
  4. Dieses soll in jeder der drei Städte qualitativ und fachlich höheren Ansprüchen genügen als an eine einzelne örtliche VHS zu stellen wären.

 

3. Besondere Verantwortung durch die Alleinstellung als Weiterbildungseinrichtung vor Ort

Die VHS Bergisch Land ist eine regional arbeitende VHS. Wie viele andere Volkshochschulen dieser Kategorie hat sie in den Gemeinden ihrer Region einen vergleichsweise höheren Stellenwert als eine städtische oder großstädtische VHS. Diese sind in der Regel nicht alleiniger Anbieter sondern Teil einer städtischen Weiterbildungslandschaft mit diversen anderen anerkannten und sonstigen Trägern der Weiterbildung. Dort ist es für Volkshochschulen bis zu einem gewissen Grad möglich, sich zu spezialisieren und die Arbeit teilende Absprachen mit anderen Weiterbildungsanbietern zu treffen.

In ihrem Zuständigkeitsgebiet gibt es außer der VHS Bergisch Land keine anderen anerkannten Weiterbildungsanbieter oder sonstige regulären Weiterbildungseinrichtungen.

Die VHS Bergisch Land hat daher eine große Verantwortung:
Sie ist im Wesentlichen alleine dafür zuständig, die Bedürfnisse der Weiterbildung für alle Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen und das gesamte Wissen die Erfahrung und die Möglichkeiten der Weiterbildung zugänglich zu machen.

Dies bedeutet zum einen eine besondere Verpflichtung zur Vielfalt im Angebot,
zum anderen eine besondere Verpflichtung zur Beratung, Qualität und Zuverlässigkeit, letzteres insbesondere mit dem Effekt einer hohen Durchführungssicherheit.

Darüber hinaus steht die VHS Bergisch Land in der Verantwortung, überörtlich ausgeschriebene Serviceleistungen, Maßnahmen oder Projekte der Weiterbildung für das Zuständigkeitsgebiet der VHS zu akquirieren und dadurch den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen.

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