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Die VHS Bergisch Land ist das kommunale Weiterbildungszentrum für Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen.

Die durch den Zweckverband getragene Volkshochschule ist die städtische Einrichtung der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsgesetz und erfüllt Ihren Auftrag nach diesem Gesetz.
Ihr ausschließlicher Zweck ist die Erwachsenenbildung bzw. die Weiterbildung selbst.
Ihrem bildungspolitischen Auftrag entsprechend hält die Volkshochschule ein umfassendes Angebot vor, das alle im Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Bildungsbereiche berücksichtigt.
Ihrem öffentlichen und sozialen Auftrag folgend verhält sich die Volkshochschule im Spektrum demokratischer Positionen weltanschaulich und parteipolitisch neutral. Ihre Veranstaltungen stehen grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern offen.

Die VHS Bergisch Land ist Mitglied im 
Landesverband der Volkshochschulschulen von NRW e.V. und dadurch verbunden mit allen Ebenen des Volkshochschul-Verbandswesen.

Sie bekennt sich zur Idee  
"Volkshochschule - Bildung in öffentlicher Verantwortung"  
wie Sie in der jüngsten Standortbestimmung des Deutschen Volkshochschulverbandes 2011 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.


Der Unterricht findet in Schulen und anderen geeigneten öffentlichen Räumen statt.

Standorte sind:

 

VHS-Bergisch Land, Zentrale in Wermelskirchen
VHS-Zweigstelle Burscheid
VHS-Zweigstelle Leichlingen

weitere Informationen zu

Lehrkräften
VHS Team für Planung und Organisation
VHS Zweckverband
 

unseren Leitlinien

 

Der VHS-Zweckverband Bergisch Land

Nach dem Weiterbildungsgesetz und dem Gesetz über Kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW können kreisangehörige Städte und Gemeinden einen Zweckverband errichten, der die  Weiterbildungsaufgaben übernimmt.

 

Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen unterhalten dafür gemeinsam als VHS-Zweckverband Bergisch Land die Volkshochschule mit gleichem Namen "VHS Bergisch Land".

Der VHS-Zweckverband ist eine eigenständige öffentliche Körperschaft (Behörde) für den Betrieb der VHS.

VHS-Zweckverbandsvorsteherin ist
Bürgermeisterin Marion Lück, Wermelskirchen

Stellvertretender Verbandsvorsteher ist:
Bürgermeister Frank Steffes, Leichlingen

Die Geschäftsführung liegt beim VHS-Leiter Eric Hausherr

Satzung der VHS Bergisch Land

 

Die Verbandsversammlung

Die VHS-Zweckverbandsversammlung ist das politische Aufsichtsgremium für die VHS.
Die Mitglieder werden von den Stadtparlamenten bestimmt: 

  • Ingolf Bergerhoff, Stadt Leichlingen 
  • Christiana Bornmann, Leichlingen
  • Ulrich Conrads, Burscheid
  • Patrick Engels, Wermelskirchen
  • Karin Görne, Wermelskirchen 
  • Stefan Görnert, Wermelskirchen
  • Anja Güntermann, Wermelskirchen
  • Stella Ignatz, Burscheid 
  • Uwe Körber, Leichlingen
  • Richard Kretzer, Burscheid
  • Heike Lehmann, Wermelskirchen
  • Stefan Leßenich, Wermelskirchen
  • Wolf-Martin Klemmstein, Leichlingen 
  • Roland Ohm, Leichlingen 
  • Dirk Runge, Stadt Burscheid 
  • Doris H. Weiske-Kirbisch, Leichlingen
  • Viola Willinghöfer, Wermelskirchen

Vorsitzende der Verbandsversammlung ist
Richard Kretzer, Burscheid  

stellvertretender Vorsitzender der Verbandsversammlung ist
Roland Ohm, Wermelskirchen

 

Qualitätspolitik der VHS-Leitung

Rechtliche Voraussetzung, Rahmen und Leitlinie für die Formulierung der Qualitätspolitik sind

das Weiterbildungsgesetz NRW,
die Satzung des VHS-Zweckverbandes,

die Normen der DIN EN ISO 9001:2008 für das Qualitätsmanagement

Die Qualitätspolitik wird formuliert für die VHS-Verwaltung, das heißt für alle hauptberuflich beschäftigten VHS-Mitarbeiter/innen und die VHS-Leitung.

Innerhalb dieses Rahmens verfolgt die  Qualitätspolitik folgende Ziele:


A: „Kundenzufriedenheit“, das heißt
die Zufriedenheit der Kunden zu erhalten und ständig zu verbessern,

Kunden der VHS Bergisch Land im Sinne der Qualitätspolitik sind:

die Weiterbildungsteilnehmenden unseres Einzugsgebietes
die Mitgliedsgemeinden Burscheid, Leichlingen und Wermelskirchen, welche erstens
der VHS Bergisch Land ihre Pflichtaufgaben gemäß Weiterbildungsgesetz übertragen haben und
zweitens
für ihre Bürgerinnen und Bürger eine den örtlichen Bedarfen entsprechende Ausprägung des Angebotes zusätzlich von der VHS erarbeiten lassen.
Dritt-Auftraggeber, welche die VHS mit der Weiterbildung der von ihnen bestimmten Klientel unter den mit ihnen zu verhandelnden Konditionen beauftragen.
Hierzu gehören Auftraggeber der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik, Institutionen, Verwaltungen und Unternehmen.

B „Arbeitsplatzqualität“, das heißt
die Zufriedenheit, Motivation und Sicherheit der Mitarbeiter/innen zu erhalten und zu erhöhen, Fehler in den Arbeitsabläufen zu verringern und die berufliche Entwicklung zu fördern.

Die Qualitätspolitik geht davon aus, dass dies mit dazu beiträgt, die Kundenzufriedenheit zu erhöhen.

 

C „Lieferantenqualität“, das heißt,
die Auswahl der Lieferanten sowie die Beziehungen und Arbeitsabläufe mit den Lieferanten zu sichern, kontinuierlich zu verbessern und Fehler zu minimieren.

 

Lieferanten im Sinne dieser Qualitätspolitik sind

- Lieferanten für Verbrauchs- und Investitionsgüter

- Vertrags- und Kooperationspartner (z.B. TELC, Landesverband, Microsoft etc., Kufer)

- Die örtlichen Lokalredaktionen


besondere Lieferanten, zu denen die VHS-Leitung gemäß Satzung und anderer Regelungen sowie aufgrund des Selbstverständnisses der Profession zusätzliche Beziehungen pflegen, sind

- die selbständigen Lehrkräfte der VHS, denen ein Mitwirkungsrecht an der Erbringung der VHS-Dienstleitung einzuräumen ist.

- die Schulverwaltungsämter, die uns mit Schulräumen versorgen

 

Das Ziel der „Kundenzufriedenheit“ wird angestrebt, indem die Anforderungen der jeweiligen Kunden ermittelt und eine möglichst große Erfüllung dieser Anforderungen erreicht wird.

Die Qualitätspolitik geht ursprünglich von folgenden Basisanforderungen bzw. –Erwartungen der Kunden aus:

Die Weiterbildungsteilnehmenden erwarten, dass ihre Lernwünsche erfüllt werden, dass ihr Lernen gelingt.
Die Mitgliedsgemeinden bzw. deren Vertreter erwarten, dass die VHS als Teil der städtischen Dienstleistungen ihr Angebot für Bürger/-innen sachlich korrekt, weitgehend fehlerfrei und gemäß den allgemeinen Grundsätzen der öffentlichen Hand erbringt.
Die Dritt-Auftraggeber erwarten hauptsächlich die vertragsgemäße Auftragserfüllung und das Erreichen der mit dem Auftrag angestrebten Ziele des Auftraggebers.
 

Die Qualitätspolitik gibt im Einzelnen Kennzahlen vor, durch die der Grad der Erfüllung der Anforderungen beziffert werden kann.

 

Das Ziel der „Arbeitsplatzqualität“ wird erreicht

indem die Mitarbeiterinnen bei der Feststellung, Festlegung und kontinuierlichen Verbesserung aller Arbeitsabläufe beteiligt werden.

Kennzahlen, die das Erreichen des Zieles feststellen, werden ebenfalls mit den Mitarbeiter/innen entwickelt.

Arbeitsökonomische Gewinne aus der Verbesserung der Arbeitsabläufe ebenso wie Steigerungen der Wirtschaftlichkeit werden nicht vorrangig betriebswirtschaftlich kapitalisiert sondern vorrangig zur Sicherung der Arbeitsplätze eingesetzt.

 

Das Ziel der „Lieferantenqualität“

wird erreicht durch strukturierte Verfahren und Überprüfungen.

Zu ganz überwiegendem Teil richten sich die Güter und Dienstleistungen unserer Lieferanten direkt an unsere Kunden. Deshalb ist eine der wichtigsten Messgrößen für Lieferantenqualität die Kundenzufriedenheit.

Innerhalb des Zielkomplexes Lieferantenqualität spielen die Beziehungen zu den Lehrkräften eine besondere Rolle.

 

Die Qualitätspolitik gestaltet ihre Beziehungen zu den Lehrkräften nach folgenden Grundsätzen:

Die Lehrkräfte der VHS sind steuer- und arbeitsrechtlich Selbständige und nicht Mitarbeiter sondern Auftragnehmer der VHS.
Für die Lernenden der VHS sind die Lehrenden die wichtigsten Bezugspersonen im Lernprozess.
Zum Wohle sowohl der Lernenden wie der Lehrenden werden nur solche Veranstaltungen geplant, die einen möglichst großen Lernerfolg möglichst vieler Teilnehmenden erwarten lassen.
Dem sind Einzelinteressen sowohl der Teilnehmenden, der Lehrenden, der VHS-Beschäftigten oder Externer nachgeordnet.
Dem steht das Vorschlagsrecht der Lehrkräfte gemäß Satzung des VHS-Zweckverbandes nicht entgegen.
Die Auswahl, Beauftragung und Weiterbeauftragung der Lehrkräfte der VHS erfolgt sorgfältig, nach überprüfbaren Verfahren und kontinuierlich.
Die beauftragten Lehrkräfte erhalten durch Beratungs- und Fortbildungsangebote die Gelegenheit zur eigenen kontinuierlichen Verbesserung.