Kurssuche

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kursgröße und Mindestzahl

Gebühren pro Unterrichtsstunde

Ermäßigungen

Anmeldung und Zahlung

Rücktritt

Haftung

Datenschutz


Kursgröße und Mindestzahl

An einem VHS-Kurs oder Seminar nehmen normalerweise mindestens 10 Personen teil. Die Höchstzahl wird ebenfalls begrenzt, denn Erwachsene lernen besser in kleineren Gruppen als Schulkinder.

Die Gebührentarife gelten bei einer Mindestzahl von 10 Personen.

Kurse und Seminare können auch mit einer geringeren oder höheren Teilnahmezahl angeboten werden. Nach dem einfachen Dreisatz erhöht bzw. verringert sich dadurch die Gebühr.

Sollte in einem Kurs oder Seminar die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht werden, kann die VHS Ihnen anbieten, entweder vom Kurs kostenfrei zurückzutreten oder den Kurs fortzusetzen bei Zahlung einer erhöhten Gebühr. Die neue Gebühr errechnet sich wiederum nach dem einfachen Dreisatz.

Weitere Informationen erhalten Sie je nach Situation von Ihren Lehrkräften.


Gebühren pro Unterrichtsstunde (= 45 min)

   

Tarif N    

Normal-Tarif  z.B. Fremdsprachen

€ 3,40

Tarif Z

besondere Zielgruppen: z.B. wirtschaftlich Schwache,
besondere Zielsetzung: z.B. Politische Bildung

€ 1,85

Tarif TG    

erhöhter Technikeinsatz / Gesundheits- und Gymnastikbereich

€ 4,15

Tarif E

Angebote im EDV-Bereich

€ 4,15

Tarif B

wirtschaftlich kalkulierte Angebote zur betrieblichen / beruflichen Qualifizierung

Kostendeckend

Tarif S

Sonstige Angebote mit besonderem Aufwand

€ 6,00

 

Vorträge pro Termin
Bei Sonderveranstaltungen kann das Entgelt zur Deckung der Kosten erhöht werden.

€ 5,00

 

Exkursionen, zuzüglich Buskosten

Kostendeckend 

 

Studienreisen werden normalerweise nicht von der VHS, sondern von Reiseveranstaltern kalkuliert.

 

Ermäßigungen

Auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise bei der Anmeldung wird eine 50-prozentige Ermäßigung gewährt für:

- Jugendliche bis 18 Jahre,

- Schüler*innen und Studierende bis 26 Jahren,

- Auszubildende,

- Wehrpflichtige im (z.Zt. freiwilligen) Grundwehrdienst und FSJler*innen (Freiwilliges Soziales Jahr)

- Empfänger*innen von Bürgergeld,

- Spätaussiedler*innen (bis 3 Jahre nach Übersiedlung),

- Stadtpassinhaber*innen

-Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte.

Darüber hinaus kann die Ermäßigung bei nachgewiesenen Härtefällen gewährt werden.

Anträge müssen in der jeweiligen Geschäftsstelle schriftlich gestellt werden.

Setzt sich ein Veranstaltungspreis aus Buskosten, Prüfungskosten etc. und VHS-Gebühren zusammen, kann eine Ermäßigung nur für den Gebührenanteil der VHS erfolgen. Für alle weiteren Kosten muss der volle Betrag gezahlt werden.

 

Anmeldung und Zahlung

Anmeldeformular:

Ab Erscheinen des Programmheftes können Sie sich schriftlich mit der Anmeldekarte anmelden. Eine Teilnahme ist ab 16 Jahren möglich.

Bitte schicken Sie die Anmeldekarte vollständig ausgefüllt an die Zentrale der VHS Bergisch Land in Wermelskirchen.

Sie können sich auch per email, Fax oder Internet anmelden.

Bitte geben Sie dazu alle Daten entsprechend der Anmeldekarte an, ebenso Ihre Bankverbindung.

Sie erhalten eine Buchungsbestätigung per Post oder E-Mail

 

Persönliche Anmeldung:

Bei einer persönlichen Anmeldung in den Geschäftsstellen geben Sie bitte auch die vollständig ausgefüllte Anmeldekarte ab. Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist dürfen Sie auch zum ersten Kurstermin erscheinen und, sofern noch Plätze frei sind, teilnehmen. Sie müssen sich danach umgehend der VHS-Zentrale Ihre Anmeldung zukommen lassen (s.o.). Eine Anmeldung bei der Lehrkraft im Kurs ist nicht möglich.

 

Einzelveranstaltungen:

Bei Vorträgen, Ausstellungen, usw. ist eine vorherige Anmeldung nicht nötig; Karten sind an der Tages-/Abendkasse erhältlich..

 

Wiederanmeldung:

Hierbei handelt es sich um Kurse, die aus dem vorangegangenen Semester fortgesetzt werden und bei denen sich die Teilnehmenden des letzten Semesters schon für das neue Semester wiederanmelden konnten. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung. Das “W” bedeutet nicht, dass der Kurs mit Sicherheit auch im nächsten Semester fortgeführt wird. Ihre Lehrkraft wird Sie gegen Ende des Kurses informieren.

 

Abbuchungsermächtigung

Sie haben die Möglichkeit uns eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Die Gebühr wird erst nach Kursbeginn abgebucht, wenn feststeht, dass der Kurs auch stattfindet.

Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben berechnet die VHS eine Bearbeitungsgebühr von € 6,00. Sollte nachträglich eine Veranstaltung abgesetzt werden müssen, erstatten wir die Gebühr auf das angegebene Konto. Wenn Sie keine Abbuchungsermächtigung erteilen möchten, können Sie Ihre Kursgebühren auch mit einem Verrechnungsscheck begleichen.

Rücktritt

Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung muss schriftlich an die VHS-Geschäftsstelle erfolgen und der Teilnahmeausweis beigefügt sein!

Durch Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßigen Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entsteht kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren.

Bitte beachten Sie bei einer Abmeldung die folgenden Rücktrittsfristen:

  • Kurse: bei regulären Kursen bis zu einem Werktag vor Kursbeginn.
  • Seminare und Exkursionen: bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn
  • Bildungsurlaub: bei Bildungsurlauben bis spätestens vier Wochen vor Beginn


Ausnahmen
Eine volle oder teilweise Erstattung oder ein Erlass von Entgelten erfolgt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ( z.B. längere Erkrankung, Umzug, dienstliche Verhinderung ) bei Vorlage entsprechender Nachweise und nur, wenn nicht anderes in der Kursausschreibung vermerkt ist.. 

Die Gründe müssen schriftlich belegt sein (z.B. ärztliches Attest; Bestätigung des Wohnortwechsels durch das Einwohnermeldeamt Bestätigung des Arbeitgebers),  
Eine Kostenerstattung für versäumte Termine innerhalb der Gesamtdauer eines Kurses ist auch bei Vorlage ärztlicher Atteste nicht möglich.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt.

Haftung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS ist personenbezogen und nicht übertragbar. Versicherungsschutz im Rahmen der Schülerunfallversicherung der GVV-Kommunalversicherungs VvaG für Hörer und Dozenten der VHS Bergisch Land besteht nur für die namentlich bei den VHS-Geschäftsstellen angemeldeten Personen. Die VHS haftet nur für Unfälle oder Garderoben- und Sachschäden während der Teilnahme an einer Veranstaltung in begrenztem Rahmen. Eine Haftung für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Weg nach und von der Lehrstätte ist ausgeschlossen.

Sie übernimmt ferner keine Haftung für Diebstähle irgendwelcher Art. Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS nur als Vermittlerin auftritt und nicht Veranstalterin ist, gelten die Haftungsbedingungen des Veranstalters.