Kurssuche

Bitte entnehmen Sie die vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem o.a. pdf. "Allgemeine Geschäftsbedingungen der VHS Bergisch Land"

Kursgröße und Mindestzahl

Das Entgelt für Veranstaltungen der VHS Bergisch Land sind auf Basis einer festgelegten Mindest- und Maximalteilnehmerzahl kalkuliert.

Veranstaltungen können auch mit einer geringeren oder höheren Teilnahmezahl angeboten werden. Nach dem einfachen Dreisatz erhöht bzw. verringert sich dadurch das Entgelt.

Sollte in einer Veranstaltung die erforderliche Mindestteilnahmezahl nicht erreicht werden, kann die VHS Ihnen anbieten, entweder kostenfrei von der Veranstaltung zurückzutreten oder die Veranstaltung bei Zahlung eines erhöhten Entgelts fortzusetzen. Das neue Entgelt errechnet sich wiederum nach dem einfachen Dreisatz.


Entgelt pro Unterrichtsstunde = 45 min bei Mindestteilnehmerzahl 10

   

Tarif N    

Normal-Tarif  z.B. Fremdsprachen

€ 3,40

Tarif Z

besondere Zielgruppen: z.B. wirtschaftlich Schwache,
besondere Zielsetzung: z.B. Politische Bildung

€ 1,85

Tarif TG    

erhöhter Technikeinsatz / Gesundheits- und Gymnastikbereich

€ 4,15

Tarif E

Angebote im EDV-Bereich

€ 4,15

Tarif B

wirtschaftlich kalkulierte Angebote zur betrieblichen / beruflichen Qualifizierung

Kostendeckend

Tarif S

Sonstige Angebote mit besonderem Aufwand

€ 6,00

 

Vorträge pro Termin
Bei Sonderveranstaltungen kann das Entgelt zur Deckung der Kosten erhöht werden.

€ 5,00

 

Exkursionen, zuzüglich Buskosten

Kostendeckend 

 

Studienreisen werden normalerweise nicht von der VHS, sondern von Reiseveranstaltern kalkuliert.

 

Ermäßigung

Auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise bei der Anmeldung wird eine 50-prozentige Ermäßigung gewährt für:

- Jugendliche bis 18 Jahre,

- Schüler*innen und Studierende bis 26 Jahren,

- Auszubildende,

- Empfänger*innen von Bürgergeld und Arbeitslosengeld II,

- Spätaussiedler*innen (bis 3 Jahre nach Übersiedlung),

- Stadtpassinhaber*innen

-Inhaber*innen einer Ehrenamtskarte.

Darüber hinaus kann die Ermäßigung bei nachgewiesenen Härtefällen gewährt werden.

Anträge müssen in der jeweiligen Geschäftsstelle schriftlich gestellt werden.

Setzt sich ein Veranstaltungspreis aus Buskosten, Prüfungskosten etc. und VHS-Entgelt zusammen, kann eine Ermäßigung nur für den Entgeltanteil der VHS erfolgen. Für alle weiteren Kosten muss der volle Betrag gezahlt werden.

 

Anmeldung:

Anmeldungen sind ab Veröffentlichung des Programms schriftlich oder elektronisch (per e-Mail oder über die Website der VHS) möglich, es sei denn, im Ausschreibungstext der Veranstaltung ist etwas anderes angegeben (Anmeldestart / Anmeldeschluss).

 

Persönliche Anmeldung:

Bei einer persönlichen Anmeldung in den Geschäftsstellen geben Sie bitte auch die vollständig ausgefüllte Anmeldekarte ab. Sofern nichts anderes vorgeschrieben ist dürfen Sie auch zum ersten Kurstermin erscheinen und, sofern noch Plätze frei sind, teilnehmen. Sie müssen sich danach umgehend der VHS-Zentrale Ihre Anmeldung zukommen lassen (s.o.). Eine Anmeldung bei der Lehrkraft im Kurs ist nur bei "Wiederanmeldungskursen" möglich.

 

Wiederanmeldung:

Hierbei handelt es sich um Kurse, die aus dem vorangegangenen Semester fortgesetzt werden und bei denen sich die Teilnehmenden des letzten Semesters schon für das neue Semester wiederanmelden konnten. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung einer Abbuchungsermächtigung. Das “W” bedeutet nicht, dass der Kurs mit Sicherheit auch im nächsten Semester fortgeführt wird. Ihre Lehrkraft wird Sie gegen Ende des Kurses informieren.

 

Abbuchungsermächtigung

Sie haben die Möglichkeit uns eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen. Die Abbuchung erfolgt erst nach Veranstaltungsbeginn, wenn feststeht, dass die Veranstaltung auch stattfindet.

Sollte nachträglich eine Veranstaltung abgesetzt werden müssen, erstatten wir Ihnen (anteilig) das Entgelt auf das angegebene Konto. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, bitte wenden Sie sich dazu an die VHS, telefonisch 02196 / 94 70 40 oder per Mail: zentrale@vhs-bergisch-land.de

Rücktritt:

Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung muss schriftlich an die VHS-Geschäftsstelle erfolgen und der Teilnahmeausweis beigefügt sein!

Durch Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßigen Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entsteht kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren.

Bitte beachten Sie bei einer Abmeldung die folgenden Rücktrittsfristen:

  • Kurse: bis zu einem Werktag vor Beginn (erkennbar an der Kurs-Nr. mit W oder ohne Buchstabe am Ende)
  • Seminare und Exkursionen: bis spätestens zwei Wochen vor Beginn (erkennbar an der Kurs-Nr. und Buchstabe S, X, E)
  • Bildungsurlaub: bis spätestens vier Wochen vor Beginn (erkennbar an der Kurs-Nr. und Buchstabe B)
  • Lehrgänge: Buchstabe L am Ende der Kurs-Nr. – Besondere Rücktrittsbedingungen, siehe Ausschreibungstext der Veranstaltung.

Ausnahmen
Eine volle oder teilweise Erstattung oder ein Erlass von Entgelten erfolgt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ( z.B. längere Erkrankung, Umzug, dienstliche Verhinderung ) bei Vorlage entsprechender Nachweise und nur, wenn nicht anderes in der Kursausschreibung vermerkt ist.. 

Die Gründe müssen schriftlich belegt sein (z.B. ärztliches Attest; Bestätigung des Wohnortwechsels durch das Einwohnermeldeamt Bestätigung des Arbeitgebers),  
Eine Kostenerstattung für versäumte Termine innerhalb der Gesamtdauer eines Kurses ist auch bei Vorlage ärztlicher Atteste nicht möglich.

Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt.

Haftung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS ist personenbezogen und nicht übertragbar. Versicherungsschutz im Rahmen der Schülerunfallversicherung der GVV-Kommunalversicherungs VvaG für Hörer und Dozenten der VHS Bergisch Land besteht nur für die namentlich bei den VHS-Geschäftsstellen angemeldeten Personen. Die VHS haftet nur für Unfälle oder Garderoben- und Sachschäden während der Teilnahme an einer Veranstaltung in begrenztem Rahmen. Eine Haftung für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Weg nach und von der Lehrstätte ist ausgeschlossen.

Sie übernimmt ferner keine Haftung für Diebstähle irgendwelcher Art. Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS nur als Vermittlerin auftritt und nicht Veranstalterin ist, gelten die Haftungsbedingungen des Veranstalters.