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Bildungsurlaub
Bildungsurlaub - Ihr gutes Recht!
Laut Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) stehen unter bestimmten Voraussetzungen jeder in Nordrhein-Westfalen angestellten Person bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. Dieser ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf: www.bildungsurlaub.de

Unsere nachstehenden Veranstaltungen sind alle als Bildungsurlaub in NRW anerkannt. Nach Anmeldung erhalten Sie die für Ihre Arbeitstelle notwendigen Unterlagen. Es empfiehlt sich natürlich immer, vor Anmeldung einen Bildungsurlaub mit der vorgesetzten Person zu besprechen.

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Bildungsurlaub - Ihr gutes Recht!
Laut Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NRW (AWbG) stehen unter bestimmten Voraussetzungen jeder in Nordrhein-Westfalen angestellten Person bis zu 5 Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. Dieser ist bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und/oder politischen Weiterbildung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf: www.bildungsurlaub.de

Unsere nachstehenden Veranstaltungen sind alle als Bildungsurlaub in NRW anerkannt. Nach Anmeldung erhalten Sie die für Ihre Arbeitstelle notwendigen Unterlagen. Es empfiehlt sich natürlich immer, vor Anmeldung einen Bildungsurlaub mit der vorgesetzten Person zu besprechen.


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