| Zuschüsse für die Weiterbildung |
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für die berufliche Weiterbildung
Bildungsscheck NRW:
Die VHS Bergisch Land ist offizielle Beratungsstelle und Ausgabestelle für Bildungsschecks des Landes NRW. Damit können 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme , maximal 500 € bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass noch keine Weiterbildungsmaßnahme gebucht wurde und dass eine Beratung durchgeführt wird.
Bildungsschecks können erhalten:
Weitere Informationen
Termine für die Beratung bei: Marjanne Meeuwsen, Tel.: 02196/94704-16 Martina Schankin, Tel.: 02196/94704-62 telefonische Anmeldung für die Beratung: Donnerstag 14.00-15.00 Uhr Beratungszeiten: Donnerstag 15.00-17.00 Uhr nur nach Voranmeldung
übrigens: Die VHS Bergisch Land ist auch anerkannter Anbieter von Weiterbildung. Sie nimmt für die VHS-Kurse und Seminare Bildungsschecks auch von anderen Beratungsstellen entgegen und reduziert Ihre Kursgebühr um 50 Prozent.
Bildungsprämie
Die VHS Bergisch Land ist offizielle Beratungsstelle und Ausgabestelle für Prämiengutscheine der Bundesregierung. Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € und max. 50 % der Kosten können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. weitere Informationen: Termine für die Beratung bei: Marjanne Meeuwsen, Tel.: 02196/94704-16
WeiterbildungssparenMit dem „Weiterbildungssparen“ wird seit dem 01.01.2009 im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus dem Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Möglichkeit des Weiterbildungssparens kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder der Kurs bereits begonnen hat. Allerdings muss laut VermBG das entnommene Guthaben innerhalb von drei Monaten für Weiterbildungszwecke verwendet werden. Eine unschädliche vorzeitige Entnahme ist nur möglich, wenn die Entnahme mindestens in Höhe von 30 Euro vorgenommen wird. Vom Weiterbildungssparen können alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen und sich zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle zur beruflichen Weiterbildung haben beraten lassen. Der Spargutschein kann mit dem Prämiengutschein für dasselbe Weiterbildungsziel kombiniert werden. Weitere Informationen und Termine für die Beratung zu Prämiengutscheine und Spargutscheine bei: Marjanne Meeuwsen, Tel.: 02196/94704-16
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