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VHS Bergisch Land
Burger Str. 28
42929 Wermelskirchen
Tel. 02196/94704-0
FAX: 02196/94704-50

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Zuschüsse für die Weiterbildung
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  • Bildungsprämie
  • Weiterbildungssparen

für die berufliche Weiterbildung

 

 

Bildungsscheck NRW:

 

Die VHS Bergisch Land ist offizielle Beratungsstelle und Ausgabestelle für Bildungsschecks des Landes NRW. Damit können 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme , maximal 500 € bezahlt werden. Voraussetzung ist, dass noch keine Weiterbildungsmaßnahme gebucht wurde und dass eine Beratung durchgeführt wird.

 

Bildungsschecks können erhalten:

  • Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten für ihre Mitarbeiter. Bedingung ist, dass der Arbeitgeber die anderen 50 Prozent bezahlt.Download Broschüre Berufsrückkehrer Bildungsscheck
  • Beschäftigte dieser Unternehmen, auch ohne Einschaltung des Arbeitgebers, wenn sie selber die Restkosten tragen.
  • Berufsrückkehrer/innen, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Selbstständige, die weniger als 5 Jahre selbständig tätig sind.

 

Weitere Informationen

  • Der Check zum Bildungsscheck: www.bildungsscheck.de

 

Termine für die Beratung bei:

Marjanne Meeuwsen, Tel.: 02196/94704-16

Martina Schankin, Tel.: 02196/94704-62

telefonische Anmeldung für die Beratung: Donnerstag 14.00-15.00 Uhr

Beratungszeiten: Donnerstag 15.00-17.00 Uhr nur nach Voranmeldung

 

übrigens:

Die VHS Bergisch Land ist auch anerkannter Anbieter von Weiterbildung.

Sie nimmt für die VHS-Kurse und Seminare Bildungsschecks auch von anderen Beratungsstellen entgegen und reduziert Ihre Kursgebühr um 50 Prozent.

 

Bildungsprämie

 

Die VHS Bergisch Land ist offizielle Beratungsstelle und Ausgabestelle für Prämiengutscheine der Bundesregierung.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein.

Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden.

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € und max. 50 % der Kosten können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

weitere Informationen:

  • www.bildungspraemie.info

Termine für die Beratung bei:

Marjanne Meeuwsen, Tel.: 02196/94704-16

 

Weiterbildungssparen

Mit dem „Weiterbildungssparen“ wird seit dem 01.01.2009 im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus dem Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

Die Möglichkeit des Weiterbildungssparens kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder der Kurs bereits begonnen hat. Allerdings muss laut VermBG das entnommene Guthaben innerhalb von drei Monaten für Weiterbildungszwecke verwendet werden. Eine unschädliche vorzeitige Entnahme ist nur möglich, wenn die Entnahme mindestens in Höhe von 30 Euro vorgenommen wird.

Vom Weiterbildungssparen können alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen und sich zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle zur beruflichen Weiterbildung haben beraten lassen. Der Spargutschein kann mit dem Prämiengutschein für dasselbe Weiterbildungsziel kombiniert werden.

Weitere Informationen und Termine für die Beratung zu Prämiengutscheine und Spargutscheine bei:

Marjanne Meeuwsen, Tel.: 02196/94704-16

 

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