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Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung muss schriftlich an die VHS-Geschäftsstelle erfolgen und der Teilnahmeausweis beigefügt sein!
Durch Verzicht auf Teilnahme, unregelmäßigen Besuch oder vorzeitiges Ausscheiden entsteht kein Anspruch auf Erstattung von Gebühren.
Bitte beachten Sie bei einer Abmeldung die folgenden Rücktrittsfristen:
- Kurse: bei regulären Kursen bis zu einem Werktag vor Kursbeginn.
- Seminare und Exkursionen: bis spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn
- Bildungsurlaub: bei Bildungsurlauben bis spätestens vier Wochen vor Beginn
Ausnahmen: Wenn Sie infolge Wohnortwechsel, längerfristiger Krankheit oder aus ähnlich schwerwiegenden Gründen an einer Veranstaltung nicht mehr teilnehmen können, kann Ihnen auf schriftlichen Antrag und Zurückgabe des Teilnahmeausweises die Gebühr anteilmäßig erstattet werden. Die Gründe hierfür müssen Sie belegen (z.B. ärztliches Attest; Bestätigung des Wohnortwechsels vom Einwohnermeldeamt).
Eine Kostenerstattung für versäumte Termine innerhalb der Gesamtdauer eines Kurses ist auch bei Vorlage ärztlicher Atteste nicht möglich.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen nicht berührt.
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