| Haftung |
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Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der VHS ist personenbezogen und nicht übertragbar. Versicherungsschutz im Rahmen der Schülerunfallversicherung der GVV-Kommunalversicherungs VvaG für Hörer und Dozenten der VHS Bergisch Land besteht nur für die namentlich bei den VHS-Geschäftsstellen angemeldeten Personen. Die VHS haftet nur für Unfälle oder Garderoben- und Sachschäden während der Teilnahme an einer Veranstaltung in begrenztem Rahmen. Eine Haftung für Unfälle und sonstige Schäden auf dem Weg nach und von der Lehrstätte ist ausgeschlossen. Sie übernimmt ferner keine Haftung für Diebstähle irgendwelcher Art. Bei Veranstaltungen, bei denen die VHS nur als Vermittlerin auftritt und nicht Veranstalterin ist, gelten die Haftungsbedingungen des Veranstalters. |




