| Ermäßigungen |
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gültig ab 01.09.2011 Auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise bei der Anmeldung wird eine 50-prozentige Ermäßigung gewährt für: - Jugendliche bis 18 Jahre, - Schüler/innen, Student/innen bis 26 Jahren, - Auszubildende, - Wehrpflichtige im Grundwehrdienst oder zivilen Ersatzdienst; - Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II und von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII, - Spätaussiedler/innen (bis 3 Jahre nach Übersiedlung), - Stadtpassinhaber/innen. Darüber hinaus kann die Ermäßigung bei nachgewiesenen Härtefällen gewährt werden. Anträge müssen in der jeweiligen Geschäftsstelle schriftlich gestellt werden. Setzt sich ein Veranstaltungspreis aus Buskosten, Prüfungskosten etc. und VHS-Gebühren zusammen, kann eine Ermäßigung nur für den Gebührenanteil der VHS erfolgen. Für alle weiteren Kosten muss der volle Betrag gezahlt werden. |




