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VHS Bergisch Land
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Ermäßigungen

gültig ab 01.09.2011

Auf Antrag und nach Vorlage entsprechender Nachweise bei der Anmeldung wird eine 50-prozentige Ermäßigung gewährt für:

- Jugendliche bis 18 Jahre,

- Schüler/innen, Student/innen bis 26 Jahren,

- Auszubildende,

- Wehrpflichtige im Grundwehrdienst oder zivilen Ersatzdienst;

- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II und von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII,

- Spätaussiedler/innen (bis 3 Jahre nach Übersiedlung),

- Stadtpassinhaber/innen.

Darüber hinaus kann die Ermäßigung bei nachgewiesenen Härtefällen gewährt werden.

Anträge müssen in der jeweiligen Geschäftsstelle schriftlich gestellt werden.

Setzt sich ein Veranstaltungspreis aus Buskosten, Prüfungskosten etc. und VHS-Gebühren zusammen, kann eine Ermäßigung nur für den Gebührenanteil der VHS erfolgen. Für alle weiteren Kosten muss der volle Betrag gezahlt werden.

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