Textsuche     Hilfe    Inhalt    Impressum   AGB/Datenschutz

Imagebild der Volkshochschule Bergisch Land:Beschreibung
 > Startseite > Fachbereiche im Überblick > Sprachen > Deutsch

Kurssuche

Suchwort bu_go

Suchen Sie nach Stichworten, oder Kursorten im gesamten Angebot der VHS oder anderer Anbieter

Deutschunterricht an der VHS

bu_ancor 

Der Deutschunterricht umfasst an der VHS Bergisch Land

 

  • Alphabetisierungkurse

 

 

 

 

Was sind Alphabetisierungskurse

 

Nach Schätzungen des Bundesverbandes Alphabetisierung können ungefähr vier Millionen Menschen in Deutschland nicht ausreichend lesen und schreiben. Auch wenn es für viele kaum vorstellbar ist:


In der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz gibt es erwachsene Menschen, die Schwierigkeiten mit der Schrift haben.
Sie leben ständig in Angst, entdeckt zu werden. Um nicht aufzufallen, vermeiden sie Situationen, in denen sie schreiben müssen.


Wer an seinem Arbeitsplatz oder in seiner privaten Umgebung mit Menschen in Kontakt kommt, die nur unter großen Schwierigkeiten lesen und schreiben können, kann auf das Angebot der Volkshochschule verweisen, wo Erwachsene mit der Unterstützung erfahrener Dozenten gemeinsam Lesen und Schreiben lernen.


Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der VHS bei

Dr. Ulrike Langholz-Baumgartner, Tel.: 02196/9470412).


Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
Ein oder mehrere Alphabetisierungskurse können bei ausreichenden Nachfragen eingerichtet werden.
 

Bei nachgewiesenen Härtefällen entfällt die Kursgebühr.
 

 

bu_ancor 

Was sind Integrationskurse?

 

Integrationskurse sind Deutschkurse für Zuwanderer bzw. ausländische Mitbürger die bis zum Sprachniveau B1 führen und durch einen gesellschaftlichen Orientierungskurs ergänzt werden.

 

Integrationskurse bestehen aus insgesamt 630 Unterrichtseinheiten (UE).

Die sechs Module Sprachunterricht ( je 100 UE) reichen von der Niveaustufe A1 bis B1 (Europäischer Referenzrahmen)

Ziel ist die erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung „Zertifikat Deutsch“.

 

Anfänger beginnen mit Kursen zur Niveaustufe A1. Teilnehmer mit Vorkenntnissen können nach Beratung auf höherem Niveau einsteigen und dadurch schneller zum Zertifikat kommen.

 

Der Orientierungskurs mit 30 UE vermittelt im Anschluss an den Sprachkurs Grundwissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands. 
 

bu_ancor 

Wer nimmt an Integrationskursen teil?

 

Mit dem seit 1. Januar 2005 geltenden Zuwanderungsgesetz werden staatliche Integrationsangebote (Sprachkurse, Orientierungskurse) verbindlich geregelt.

 Die VHS Bergisch Land ist ein vom B undes a mt für M igration und F lüchtlinge (BAMF) zugelassener Träger für die Durchführung von Integrationskursen.

 

Neuzugewanderte mit einem auf Dauer angelegten Aufenthalt zu Erwerbszwecken, zum Zweck des Familiennachzugs oder aus sonstigen Gründen haben einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs.

 

Berechtigte Ausländer/innen, die nicht über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, können von der Ausländerbehörde zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet werden.

 

Darüber hinaus besteht im Rahmen eines vom BAMF festgelegten Kontingents die Möglichkeit der Zulassung zur Kursteilnahme für bereits im Bundesgebiet lebende Ausländer/innen und Unionsbürger/innen.

 

Die Förderung durch das Bundesamt ist personenbezogen. Integrationskurse können somit auch von Teilnehmer/inne/n besucht werden, die nicht durch das Bundesamt gefördert werden.

 

bu_ancor 

Was kostet die Teilnahme an einem Integrationskurs Deutsch?

 

Für Teilnehmende ohne Zulassung durch das BAMF (Selbstzahler) kostet ein Kurs € 205,00.

 

Für Teilnehmende mit Zulassung durch das BAMF übernimmt das BAMF €105,- der Kosten, sodass Teilnehmende noch € 100,00 zu zahlen haben.

 

Teilnehmende mit Zulassung und vollständiger Kostenübernahme durch das BAMF zahlen € 0,00.

 

Ausländer/innen, die Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach SGB XII beziehen, können beim Bundesamt einen Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag stellen.

 

bu_ancor 

Beratung vor der Anmeldung zum Deutschkurs

 

Ein qualitativ hochwertiges Sprachprogramm beginnt mit der Beratung und Einstufung. Wir beraten Sie in allen Fragen, die vor der Buchung eines Kurses wichtig sind. Wir ermitteln Ihren Sprachstand und finden den für Sie geeigneten Kurstyp. Wir geben Auskunft über Lernziele und mögliche Prüfungen. Wir sagen Ihnen, ob Sie zu der durch das Bundesamt geförderten Zielgruppe gehören und einen Antrag auf Zulassung stellen sollten.

 

Bei der Beantragung der Zulassung zu einem Integrationskurs füllen wir mit Ihnen gemeinsam die entsprechenden Formulare aus. Ausländer/innen, die Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach SGB XII beziehen, können einen Antrag auf Kostenbefreiung stellen.

 

Was sollten Sie zur Anmeldung mitbringen?

 

Ihren gültigen Pass, als EU-Bürger/in (alte EU-Staaten) eine Meldebescheinigung bzw. eine Freizügigkeitsbescheinigung (kostenfrei sofort erhältlich im Bürgeramt) und bei Antrag auf Kostenbefreiung den aktuellen Nachweis über den Bezug der Leistungen.

 

Als Selbstzahler brauchen Sie keine der o.g. Nachweise.

 

bu_ancor 

oder Sie schaffen sich einen Überblick

Titel-1-06-bunt