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Förderung Ihrer Weiterbildung - Bildungsscheck - Bildungsprämie

 

Beratungsstelle VHS Bergisch Land

Die VHS Rhein - Erft ist eine offizielle Beratungsstelle für den Bildungsscheck und die Bildungsprämie. Im weiteren finden Sie sowohl allgemeine Informationen zu diesen Förderungen als auch unsere Ansprechpartner und deren Beratungszeiten.
 

 

Bildungsscheck NRW Beratung Tel. 02196 / 947 04 0

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Die VHS Bergisch Land ist offizielle Beratungsstelle und Ausgabestelle für Bildungsschecks des Landes NRW.

Mit dem Bildungsscheck können 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme , maximal 500€ bezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass noch keine Weiterbildungsmaßnahme gebucht wurde und das eine Beratung durchgeführt wird.

Bildungsschecks können erhalten:

  • Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten für ihre Mitarbeiter.
    Bedingung ist, dass der Arbeitgeber die anderen 50 Prozent bezahlt.
  • Beschäftigte dieser Unternehmen, auch ohne Einschaltung des Arbeitgebers, wenn sie selber die Restkosten tragen.
  • Berufsrückkehrer/innen, die ihren Berufsweg wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
  • Selbstständige, die weniger als 5 Jahre selbstständig tätig sind.


Der Check zum Bildungsscheck: www.bildungsscheck.de

Weitere Informationen und Termine für die Beratung bei:
Frau Meeuwsen, Tel.: 02196/94704-16, Frau Schankin, Tel.: 02196/94704-62 und Herrn Miesen, Tel.: 02196/94704-11

Die VHS Bergisch Land ist auch anerkannter Anbieter von Weiterbildung. Sie nimmt für die VHS-Kurse und Seminare Bildungsschecks auch von anderen Beratungsstellen entgegen und reduziert Ihre Kursgebühr um 50 Prozent.

Auf Wunsch organisiert die VHS für Betriebe auch Gruppenschulungen nach Ihrem Bedarf.

 

Prämiengutschein und Weiterbildungssparen

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Die VHS Bergisch Land ist offizielle Beratungsstelle und Ausgabestelle für Prämiengutscheine der Bundesregierung.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiografie zu treffen, führt die Bundesregierung die "Bildungsprämie" ein.

Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung ihrer Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500€ und max. 50 Prozent der Kosten können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600€ (oder 51.200€ bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Mehr Informationen unter: www.bildungspraemie.info

Weiterbildungssparen- der Spargutschein

Mit dem "Weiterbildungssparen" wird seit dem 01.01.2009 im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus dem Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.

 Die Möglichkeit des Weiterbildungssparens kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. oder der Kurs bereits begonnen hat.
Allerdings muss laut VermBG das entnommene Guthaben innerhalb von 3 Monaten für Weiterbildungszwecke verwendet werden. Eine unschädliche, vorzeitige Entnahme ist nur möglich, wenn die Entnahme mindestens in Höhe von 30€ vorgenommen wird.
Vom Weiterbildungssparen können alle Personen profitieren, die über entsprechende Ansparguthaben verfügen und sich zuvor in einer anerkannten Beratungsstelle zur beruflichen Weiterbildung haben beraten lassen.
Der Spargutschein kann mit dem Prämiengutschein für dasselbe Weiterbildungsziel kombiniert werden.

Weitere Informationen und Termine für die Beratung zu Prämiengutscheinen und Spargutscheinen erhalten Sie bei:

Frau Meeuwsen
Tel. 02196 / 947 04 16

Frau Schankin
Tel. 02196 / 947 04 62

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Das Logo vom Europäischer Sozialfonds für Deutschland

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